Juleica

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer*innen die Juleica besitzen.

Voraussetzungen

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
    Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Erzieher*innen, Lehrer*innen etc.) oder ehrenamtlich Tätige gibt es Sonderregelungen. Sprecht uns dazu einfach an.

Du erhälst die Juleica über deinen Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Für die Sportvereine im Landkreis Wittmund ist die Sportjugend Wittmund der zuständige freie Träger. Anträge sind online unter www.juleica-antrag.de zu stellen.

[Download Erlass zur Ausstellung der Juleica]

Antrag

Die Juleica kann nur online beantragt werden. Voraussetzungen für die Beantragung sind:

  • Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung,
  • Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre),
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit,
  • unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema "Schutz vor sexualisierter Gewalt",
  • ein digitales Portraitfoto.

Für die Neuausstellung einer Juleica ist die alte Card und der Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung im Kinder-/ Jugendbereich (mind. 11 LE) erforderlich.

Anerkennung

Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der Regel keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Auf www.juleica.de gibt es eine Datenbank mit sämtlichen bundesweiten Vergünstigungen.

Für alle Juleica-Inhaber*innen steht die Möglichkeit offen, auf der Seite des FreiwilligenServers die Niedersächsische Ehrenamtskarte zu beantragen. Das geht ganz unkompliziert mit einem kleinen Häkchen im Antragsformular und einer Kopie des Juleica-Ausweises, die dem Antrag beizufügen ist.

Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

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